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Die Muralt - Zum Selbstverständnis einer Familie

Im Jahre 1681 zu Martini wurde der (Zitat) "Gemeinschaftliche Familienfonds zwischen beiden Ehrenhäusern der Herren von Muralt, Burgern zu Bern, und den Herren von Mu-ralt, zu Zürich" gestiftet (Ende Zitat). Das Stiftungsvermögen betrug ursprünglich 3000 Gulden und wurde durch weitere Fonds, Vergabungen und Zinsen vermehrt. Die Zweckbestimmung galt der Unterstützung junger Familienangehöriger für deren weitere Ausbildung und bedürftiger Familienmitglieder. Die Stifter stellten es aber der Familie an-heim, später diese Bestimmungen zeitgemäß abzuändern, was verschiedentlich gesche-hen ist, so zuletzt am 21. April 1996.

Die Familienstiftungen sind von zentraler Bedeutung zur Wahrung des geschichtlichen Er-bes und eines gewissen Zusammenhalts geworden. Die Statuten legen nämlich u.a. die Durchführung einer alljährlichen Familienversammlung fest, die die Familienmitglieder zu-sammenruft, um über Geschäfte gemeinsamen Interesses zu befinden. Somit ist jeder Fa-milienangehörige im Sinne der Statuten als Teilhaber in die Pflicht genommen. Der Familienpräsident leitet die Sitzungen und vertritt die Stiftungen nach außen. Die Kuratel besorgt - unter anderem - die Verwaltung des Stiftungsvermögens und des Familienarchivs; sie wählt eines ihrer Mitglieder zum Quästor, ein Familienmitglied zum Sekretär und ein weiteres zum Archivar, der für die Verwaltung des geschichtlichen Erbes und die Fortschreibung der Familiengeschichte, die sorgfältige Verwahrung und Verzeichnung von Archivalien zuständig ist. Auch das Nachführen der Familienstammbücher ist Teil seiner Obliegenheiten.

Bernard von Muralt

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