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Familienstiftung von Muralt von Zürich

Die Muralt – Zum Selbstverständnis einer Familie

Im Jahre 1681 zu Martini wurde der (Zitat) “Gemeinschaftliche Familienfonds zwischen beiden Ehrenhäusern der Herren von Muralt, Burgern zu Bern, und den Herren von Muralt, zu Zürich” gestiftet (Ende Zitat). Das Stiftungsvermögen betrug ursprünglich 3000 Gulden und wurde durch weitere Fonds, Vergabungen und Zinsen vermehrt. Die Zweckbestimmung galt der Unterstützung junger Familienangehöriger für deren weitere Ausbildung und bedürftiger Familienmitglieder. Die Stifter stellten es aber der Familie anheim, später diese Bestimmungen zeitgemäß abzuändern, was verschiedentlich geschehen ist.

Die Familienstiftungen sind von zentraler Bedeutung zur Wahrung des geschichtlichen Erbes und eines gewissen Zusammenhalts geworden. Die Statuten legen nämlich u.a. die Durchführung einer alljährlichen Familienversammlung fest, die die Familienmitglieder zusammenruft, um über Geschäfte gemeinsamen Interesses zu befinden. Somit ist jeder Familienangehörige im Sinne der Statuten als Teilhaber in die Pflicht genommen. Der Familienpräsident leitet die Sitzungen und vertritt die Stiftungen nach aussen. Die Kuratel besorgt – unter anderem – die Verwaltung des Stiftungsvermögens und des Familienarchivs; sie wählt eines ihrer Mitglieder zum Quästor, ein Familienmitglied zum Sekretär und ein weiteres zum Archivar, der für die Verwaltung des geschichtlichen Erbes und die Fortschreibung der Familiengeschichte, die sorgfältige Verwahrung und Verzeichnung von Archivalien zuständig ist. Auch das Nachführen der Familienstammbücher ist Teil seiner Obliegenheiten.

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